Wir informieren Sie vorher über die voraussichtlich anfallenden Kosten. Sprechen Sie uns offen an.
Für beratende und gestaltende Tätigkeit vereinbaren wir ein Pauschalhonorar oder rechnen auf Stundenbasis ab.
Für außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeiten sind grundsätzlich die gesetzlichen, am sogenannten Gegenstandswert orientierten und sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ergebenden Gebühren maßgeblich.
Auskünfte zu voraussichtlich anfallenden Gebühren geben wir kostenlos.
Möglicherweise übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Gebühren. Sie können dort selbst telefonisch nachfragen oder wir holen eine Deckungszusage für Sie ein.
Je nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen kommt eine Gebührenabrechnung über staatliche Beratungs-/Prozesskostenhilfe in Betracht. Sprechen Sie uns darauf an.