Wir regulieren für Sie Ihren Verkehrsunfall im In- und Ausland. Wir beraten Sie, ob und ggf. welchen Gutachter Sie beauftragen sollten, welche Ansprüche Ihnen konkret zustehen und welche juristischen Risiken bei der Regulierung bestehen.
Wir regulieren Ihre Ansprüche gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallfahrers und setzen sie notfalls gerichtlich durch.
Lassen Sie sich frühzeitig beraten. Die gegnerische Haftpflichtversicherung verrät Ihnen natürlich nicht, welches Schmerzensgeld angemessen ist, ob Sie einen sogenannten „Haushaltsführungsschaden“ geltend machen können, ob und welchen Mietwagen Sie für welchen Zeitraum beanspruchen können, ob Sie statt dessen eine pauschale tägliche Entschädigung verlangen können (Nutzungsausfall), ob und welche Fahrtkosten z.B. naher Angehöriger zu auswärtigen Krankenhäusern abgerechnet werden können, ob und wann es sinnvoll ist, Ihre Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen, welche Ansprüche Sie aufgrund des von Ihnen eingeholten Sachverständigengutachtens geltend machen können.
Bitte beachten Sie, dass die gegnerische Versicherung verpflichtet ist, im Rahmen ihrer Regulierungspflicht auch die Kosten Ihres Rechtsanwaltes zu übernehmen.
Wir vertreten Sie in Ordnungswidrigkeiten- und Strafangelegenheiten, wie z.B. Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) gegenüber den Ordnungswidrigkeitenbehörden und vor den Gerichten.